Berechnung nach EnEV 2009
Die Energieeinsparverordnung 2oo9, kurz EnEV o9, zwingt uns zu einer anderen Sichtweise.
Bisher war es noch möglich mittels Brennwerttechnik und angemessener Dämmung den Anforderung der EnEV 2007 zu genügen.
Am 1. Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in Kraft getreten. Es schreibt vor, dass Eigentümer künftiger Gebäude einen Teil ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken müssen.
Ein Teil wäre die Trinkwassererwärmung mittels Solarkollektoren; für den gesamten Wärmbedarf gibt es aine Mehrzahl von Wärmepumpen und natürlich die Pelletheizung.
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